Stronach holt sich also von der Wirtschaftskammer die Mitgliederliste der Innung der Berufskiller.Die Verteidigung von angeklagten Berufskillern wird beweisen wollen, dass ihr Mandant die Tat rein zum Vergnügen begangen hat und nicht zu gewerblichen Zwecken.
Es kann davon ausgegangen werden, dass Mord, wenn aus beruflichen Gründen begangen, immer ein Fall von Schwarzarbeit ist.* Womit Verstösse gegen das Steuer- und das Sozialversicherungsrecht, gegen die Mitteilungspflicht gegenüber dem AMS und Sozialamt und gegen die Pflicht zur Gewerbeanmeldung.
Aus volkswirtschaftlichen Gründen ist daher anzuraten, sämtliche Strafzahlungen von allen zum Tode verurteilten Berufskillern (solange noch exekutierbar) einzuklagen.
*Was nicht bedeutet, dass in Österreich „Pfusch“ ein anderes Wort für Mord ist.