Proklamation im Schweizer Garten

Proklamation-1

Hier gibt es den kompletten Text (inklusive Gravurfehler!) zu lesen:

Art I Art II
Art I. Die demokratische Republik Österreich ist wiederhergestellt und im Geist der Verfassung von 1920 einzurichten.
Art II. Der im Jahre 1938 dem österreichischen Volke aufgezwungene Anschluss ist null und nichtig.
art
Art III. Zur Durchführung dieser Erklärung wird unter Teilnahme aller antifaschistischen Parteirichtungen eine provisorische Staatsregierung eingesetzt und vorbehaltlich der Rechte der besetzenden Mächte mit der vollen Gesetzgebungungs- und Vollzugsgewalt betraut.
art
Art IV. Vom Tage der Kundmachung dieser Unabhängigkeitserklärung sind alle von Österreichern dem deutschen Reiche und seiner Führung geleisteten militärischen, dienstlichen oder persönlichen Gelöbnisse nichtig und unverbindlich.
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Art V. Von diesem Tage an stehen alle Österreicher wieder im staatsbügerlichen Pflicht- und Treueverhältnis zur Republik Österreich. In pflichtgemässer Erwägung des Nachsatzes der erwähnten Moskauer Konferenz, der lautet:
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Jedoch wird Österreich darauf aufmerksam gemacht, dass es für die Beteiligung am Kriege auf Seiten Hitlerdeutschlands Verantwortung trägt, der es nicht entgehen kann und dass bei der endgültigen Regelung unvermeidlich sein eigener Beitrag zu seiner Befreiung berücksichtigt werden wird.
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Wird die einzusetzende Staatsregierung ohne Verzug die Massregeln ergreifen, um jeden ihr möglichen Beitrag zu seiner Befreiung zu leisten, sieht sich jedoch genötigt festzustellen
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Dass dieser Beitrag angesichts der Entkräftung unseres Volkes und Entgüterung unseres Landes zu ihrem Bedauern nur bescheiden sein kann.