Freude für Umweltschützer*innen: der Nationalrat hat am 2. Juli 2019 gegen das Pestizid Glyphosat entschieden. Aber halt! Ob das hält? Das Verbot widerspricht EU-Recht. Was wiederum meinem Rechtsverständnis widerspricht …
Beweisumkehr: sind wir immer noch nicht soweit, dass Unternehmen vor Genehmigung ihrer Produkte beweisen müssen, dass keine Beeinträchtigung für Menschen, Tier und Pflanzen besteht?
EU-Recht: ist es tatsächlich nicht möglich, dass einzelne Länder strengere Regelungen – zum Beispiel für Umweltschutz – haben können?
Und können wir bitte aufhören, Glyphosat als „PflanzenSCHUTZmittel“ zu bezeichnen?
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