Spätestens wenn man um halb sieben Uhr morgens von Baustellenlärm geweckt wird, stellt sich einem die Frage, ob das denn so stimmt mit „Geht’s der Wirtschaft gut, geht’s uns allen gut.“
Laut Gesetz darf in Österreich grundsätzlich von Montag bis Sonntag (!) von 6 bis 20 Uhr auf Baustellen gearbeitet werden.
Siehe: